Die Teilnehmer/-innen sind verantwortlich dafür, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund zu starten. Sie haben das bestehende Reglement der Internationalen Triathlon Union sowie diese Wettkampfbestimmungen zu beachten, die Verkehrsregeln einzuhalten und den Anweisungen von Schiedsrichtern und Funktionären Folge zu leisten.
Die Wettkampfbesprechung findet am Samstag, 4. September 2010, um 13.00 Uhr in Deutsch, um 13.45 Uhr in Englisch und um 14.30 Uhr in Französisch im Stadtsaal statt. Für die Absolventen am Powerman Long Distance (10/150/30) ist die Teilnahme obligatorisch und für die Teilnehmer der Short Distance empfehlenswert, da das Reglement auch für dieses Rennen angewendet wird.
Die Radabgabe für die Teilnehmer/-innen Long Distance findet am Sonntag, 5. September 2010, 6.30 bis 8.25 Uhr (Damen bis 7.30 Uhr). Zur Radabgabe ist der Helm mitzunehmen. Für die Athleten und Athletinnen Short: 6.30 bis 9.15 Uhr
Der Teilnehmer ist für einwandfreie Ausrüstung selber verantwortlich. Es ist untersagt, die Lauf- oder Velostrecken mit nacktem Oberkörper zu bestreiten. Kleiderwechsel darf nur in der Wechselzone erfolgen. Die Startnummer ist beim Laufen unverdeckt, gut sichtbar und ungefaltet auf der Vorderseite und beim Velofahren auf dem Rücken zu tragen. Die drei Helm-Startnummern sind vorne und seitlich anzubringen. Die Velo-Startnummer ist so zu befestigen, dass sie während der Fahrt von der linken Seite gut sichtbar ist.
Bremshebel oder andere Zusätze am Lenker müssen nach rückwärts gerichtet sein! Schalthebel am Aerolenker / Clip on Aufsatz sind erlaubt und dürfen vorwärts gerichtet sein! Der Zeitmess-Chip «Champion» wird leihweise abgegeben. Private Chips sind nicht zugelassen. Der Chip ist bei der Radrücknahme abzugeben. Im Verlustfall sind dafür Fr. 50.- zu bezahlen. Es ist auf der Radstrecke, wie auch der Laufstrecke untersagt, ab iPods oder dergleichen (Discman, MP3-Player etc.) Musik zu konsumieren.
Die Wechselzone darf nur von Teilnehmern/-innen und Funktionären mit Ausweisen betreten werden! Trainer, Betreuer und Zuschauer haben keinen Zutritt. Die Velos müssen innerhalb der Zone geschoben werden und sind in den nummerierten Ständern zu deponieren. Nicht auf den Boden legen. Laufen Aus Gründen der Sicherheit und der Gleichbehandlung gehören die Laufstrecken ausschliesslich den Teilnehmern/-innen. Mobile Begleitung ist untersagt!
Das Velofahren ist ein Einzelzeitfahren ohne jegliche persönliche Begleitung. Windschattenfahren hinter oder neben einem Teilnehmer ist verboten.
Der Minimalabstand beträgt 10 m zwischen den beiden vorderen Enden der Vorderräder, Seitenabstand 2 m, die Zeit zum Ueberholen beträgt 30 sec. Diese Regel gilt für Elite und Age Groups.
Fehlbare Teilnehmer/-innen können durch die Schiedsrichter mit sofortiger Disqualifikation, gelber Karte («Stop and Go») oder der schwarzen Karte geahndet werden.
Gelbe Karte (Stop and Go): Anhalten, beide Füsse auf der gleichen Seite des Velos auf den Boden stellen, das Velo kurz anheben und gemäss den Anweisungen des Schiedsrichters weiterfahren. Keine Anzahlbeschränkung d.h. der Athlet kann theoretisch eine Vielzahl von gelben Karten bekommen.
Schwarze Karte (Strafrunde): Der Athlet muss ebenfalls anhalten (wie gelbe Karte). Startnummer wird markiert mit einem schwarzen Strich.
1. schwarze Karte = 1 Strich auf Startnummer (diagonal) bedeutet eine Strafzeit von 2 Minuten.
2. schwarze Karte = 2. Strich auf Startnummer (Kreuz) bedeutet eine Strafzeit von 4 Minuten.
3. schwarze Karte = Disqualifikation (die Startnummer wird nicht eingezogen, der Athlet kann das Rennen noch zu Ende fahren).
Die Strafzeiten sind in der Penalty-Box abzusitzen. Die Penalty-Box befindet sich unmittelbar nach dem Verlassen der Wechselzone zu Beginn des 2. Laufs.
Es ist ein Hartschalenhelm zu tragen. Die Tragpflicht (Riemchen geschlossen!) beginnt mit der Übernahme des Fahrrades beim Veloständer und endet auch dort. Auf der Radstrecke herrscht Gegenverkehr. Die Verkehrsregeln sind strikte einzuhalten. Wer zum Beispiel die Sicherheitslinie überfährt, wird disqualifiziert! Gefährliche Abfahrten sind mit einer gelben Flagge gekennzeichnet; dies bedeutet, dass das Tempo unverzüglich anzupassen ist!
Es gibt genügend Verpflegungsposten (siehe Streckenpläne). Getränke sind: Wasser und hypotonische Drinks in verschiedenen Aromen. Esswaren auf der Long Distance sind: Bananen, Energieriegel und Gel. Verpflegung (fest und flüssig) darf durch persönliche Helfer nur 50 m vor oder nach den offiziellen Verpflegungsposten entgegengenommen werden. Selbstverpflegung auf der Radstrecke hat jeweils 100 m vor oder nach einem offiziellen Verpflegungsposten oder in der separat gekennzeichneten Coaching Zone zu erfolgen.
Am Wettkampfvortag und am Wettkampftag ist ein offizieller Reparaturposten beim Bike Check-in in Betrieb. Während des Rennens gibt es eine fixe Reparaturdienststelle (siehe Streckenpläne).
Shortdistance
Kontrollschluss für Rad - 2ter Lauf 13:15 Uhr in der Wechselzone
Zielschluss ist 14:00 Uhr
Longdistance
Kontrollschluss für 3. Radrunde ist um 14:00 Uhr
Kontrollschluss für Rad - 2ter Lauf 16:00 Uhr in der Wechselzone
Kontrollschluss für 2. Laufrunde um 18:00 Uhr in der Wechselzone
Zielschluss ist 20:00 Uhr
Doping ist verboten. Die Veranstalterin kann Dopingkontrollen durchführen.
Die Finisher-Shirts sowie die Erinnerungsmedaillen für die Teilnehmer am Powerman-Long Distance werden nach der Zielankunft abgegeben.
Die Siegerehrung des Powerman Short Distance findet am Sonntag um 17.00 Uhr im Stadtsaal statt, und diejenige des Powerman Long Distance findet am Sonntag um 20.00 Uhr im Stadtsaal statt. Die Preise werden nur persönlich abgegeben. Nicht abgeholte Preise verfallen zugunsten des Veranstalters.
Am Sonntag ab 19.00 Uhr findet die Post Race Party im Stadtsaal statt. Für die Finisher der Powerman Long Distance ist das Essen gratis.
Diese sind auf www.powerman.ch verfügbar. Es werden keine Ranglisten verschickt.
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Schadenfälle und Diebstähle. Beim Abholen der Startnummern muss jede/r Teilnehmer/-in ein Formular zur Haftungsbefreiung unterzeichnen.
Grundlage: Proteste können sich richten gegen das Verhalten von Schiedsrichtern, anderen Athleten/ -innen, gegen Fehler in der Organisation des Wettkampfes und gegen die Entscheide der Schiedsrichter. Der Protest muss spätestens 15 Minuten nach Einlaufen des/der Athleten/-in beim OSR eingereicht werden mit Hinterlegung von sFr. 50.- Depot.
Alle weiteren Punkte sind dem Wettkampfreglement von Swisstriathlon zu entnehmen (Download/PDF).